1. Voraussetzungen zur Teilnahme
Für sämtliche Touren sind eine gute Gesundheit und eine Ausrüstung gemäss Materialliste erforderlich.
2. Gruppenzusammensetzung
Die Tourenleiterin hat zum Ziel, allen Gruppenmitgliedern ein positives Wander- und Tourenerlebnis zu ermöglichen. Dies erfordert von allen Teilnehmenden Toleranz und Rücksichtnahme sowie gegenseitigen Respekt.
3. Anmeldung
Die Anmeldung für eine Tour kommt mit Anmeldebestätigung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
4. Bezahlung
Bis 14 Tage vor der Tour ist der Betrag gemäss Ausschreibung auf das Konto CH26 0078 0013 0011 6460 5 (Obwaldner Kantonalbank, lautend auf Gabriela Wermelinger) oder per Twint auf 078 870 12 48 einzuzahlen.
5. Leistungen
Die im Preis enthaltenen Leistungen beinhalten die Planung, Organisation und Durchführung der Tour.
Bei Übernachtungen ist die Preisgrundlage ein Mehrbettzimmer in einer SAC-Hütte (Mitgliederpreis; ansonsten kleiner Aufpreis) oder in einer vergleichbaren Unterkunft gemäss Programm.
Bei einer Hotelübernachten ist die Basis ein Doppelzimmer in der ausgeschriebenen Kategorie. Für Einzelzimmer wird ein entsprechender Aufpreis berechnet.
Wenn nicht anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist, ist Halbpension und je nach Hütte auch der Marschtee inbegriffen. An- und Abreise sowie Transfers und weiter benötigte Transportmittel sind nicht inbegriffen.
6. Abmeldung
Wer nach erfolgter Anmeldung auf eine Teilnahme verzichtet, wird um sofortige schriftliche Abmeldung gebeten.
Anfallende Kosten bei einer Abmeldung:
Bis 14 Tage vor einer Mehrtagestour: 50 %
Findet die Tourenleiterin eine passende bzw. fähige Ersatzperson, beträgt die Entschädigung 20 %.
Wer eine Tour vorzeitig abbricht oder weniger als 14 Tage vor Beginn absagen muss, bezahlt die ganze Tourenwoche abzüglich allfälliger Rückerstattungen der Übernachtungskosten (sofern die Unterkünfte noch annulliert werden können).
Bis 14 Tage vor einer Tagestour: CHF 50.– plus anteilmässig die nicht erstattbaren Fixkosten (z. B. Alpentaxi)
Findet die Tourenleiterin eine passende bzw. fähige Ersatzperson, beträgt die Entschädigung CHF 30.–.
Es wird empfohlen eine Reiseannullationsversicherung abzuschliessen.
7. Programmänderung/Absage von Touren
Da die Sicherheit der Teilnehmenden höchste Priorität hat, behält sich die Tourenleiterin vor, das Programm den Verhältnissen und der Verfassung der Gäste anzupassen. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden bereit, bei ungünstigen Verhältnissen Änderungen betreffend Gebiet, Anreise und Unterkunft in Kauf zu nehmen und allfällige geringe Mehrkosten zu übernehmen.
Muss die Tourenleiterin eine vereinbarte Aktivität absagen aus einem Grund, der ausserhalb seines persönlichen Risikobereichs liegt (z. B. schlechtes Wetter, ungünstige Verhältnisse am Berg, gestörte Verkehrsverbindungen), und ist der Gast mit dem angebotenen Ersatz nicht einverstanden, so schuldet der Gast für die vereinbarten Tourentage 100 % des Honorars. Zudem hat der Gast die anfallenden Annullationskosten für gebuchte Unterkünfte etc. zu tragen.
Muss die Tourenleiterin eine vereinbare Aktivität vor deren Beginn absagen aus einem Grund, der innerhalb ihres persönlichen Risikobereichs liegt (z. B. Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse), so ist beiderseits keine Entschädigung geschuldet.
8. Versicherung der Teilnehmenden
Der Gast ist selbst verantwortlich für eine genügende Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung, welche auch die Such-, Rettungs- und Rückführungskosten einschliesst. Eine Annullationskostenversicherung sowie die Rega-Gönnerschaft werden empfohlen.
9. Versicherung der Tourenleitung
Gemäss Empfehlung des Schweizer Wanderleiterverbandes verfügt die Tourenleiterin über eine entsprechende Haftpflichtversicherung im Umfang von CHF 10 Mio.
10. Sicherheitsrelevante Weisungen
Während der bergsteigerischen Aktivität ist der Gast verpflichtet, die sicherheitsrelevanten Weisungen der Tourenleiterin strikte zu befolgen. Der Gast akzeptiert das dem Bergsport innewohnende Restrisiko, das auch bei sorgfältiger Führungsarbeit besteht.
11. Datenschutz
Die an Hikingdreams übermittelten Angaben werden gespeichert und bearbeitet. Gaby Wermelinger wird, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, die Angaben an Leistungsträger (z. B. Hotels/Hütten) übermitteln. Ansonsten werden die Angaben vertraulich behandelt.
Ohne ausdrücklichen Widerruf sind die Teilnehmenden damit einverstanden, dass Fotos der durchgeführten Touren auf der Webseite www.hikingdreams.ch veröffentlicht werden.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Dir und Hikingdreams unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Engelberg
Engelberg, 1. Juli 2026
